Die Schweiz erlaubt die Einfuhr eines Ein-Monats-Vorrats eines Medikaments für den persönlichen Eigenbedarf — ohne Rezept und ohne Bewilligung, und unabhängig davon, ob das Medikament in der Schweiz zugelassen ist. Das ist grosszügiger als in vielen EU-Ländern. Wichtig ist der Weg: Der rechtssichere Weg ist die persönliche Mitnahme, nicht die Postbestellung. SunnyPharma erklärt, was erlaubt ist, und verweist für den nächsten Schritt auf careaccessproject.org. Wir verkaufen, versenden oder vermitteln keine Medikamente.
- Ein Ein-Monats-Vorrat für den Eigenbedarf ist erlaubt — ohne Rezept, ohne Bewilligung.
- Es spielt keine Rolle, ob das Medikament in der Schweiz zugelassen ist.
- Der rechtssichere Weg ist die persönliche Mitnahme — nicht die Postbestellung.
- Gewerblicher Versandhandel ist in die Schweiz im Grundsatz nicht erlaubt.
- Sendungen über die Eigenbedarfsmenge werden beschlagnahmt; Verfahren ab rund 300 CHF.
- Betäubungsmittel unterliegen strengeren Regeln.
Was die Schweiz erlaubt
Die Einfuhr eines Ein-Monats-Vorrats eines nicht betäubungsmittelhaltigen Medikaments für den eigenen Gebrauch ist erlaubt. Dafür ist weder ein Rezept noch eine Bewilligung nötig, und ob das Medikament in der Schweiz zugelassen ist, spielt für diese Eigenbedarfsmenge keine Rolle. Auf diese persönliche Menge bezogen ist die Schweiz grosszügiger als die EU-Nachbarländer. Zuständig ist Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut.
Der entscheidende Punkt: mitnehmen, nicht bestellen
Hier liegt der wichtige Unterschied, und wir sagen ihn klar: Der gewerbliche Versandhandel mit Medikamenten ist in die Schweiz im Grundsatz nicht erlaubt. Der rechtssichere Weg für den Eigenbedarf ist die persönliche Mitnahme eines Ein-Monats-Vorrats. Eine Sendung, die über diese Menge hinausgeht, wird beschlagnahmt und in der Regel vernichtet; es kann ein Verfahren mit Kosten ab rund 300 CHF folgen. Wer das weiss, plant den Eigenbedarf über die Mitnahme — und bleibt damit auf der sicheren Seite.
Wenn ein Medikament in der Schweiz nicht verfügbar ist
Benötigen Sie dringend ein Medikament, das in der Schweiz nicht zugelassen oder nicht erhältlich ist, kann eine kantonale Ausnahmebewilligung oder der Weg über eine Schweizer Apotheke bzw. Ärztin oder Arzt infrage kommen. Das ist der vorgesehene Weg für solche Fälle.
Welche Medikamente ausgenommen sind
Betäubungsmittel unterliegen strengeren Regeln — in der Regel ein 30-Tage-Vorrat und nur für erkrankte Reisende. Die meisten Medikamente gegen HIV, Hepatitis C und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nicht betäubungsmittelhaltig und fallen unter die Eigenbedarfsregelung.
Häufige Fragen
Ja. Die Einfuhr eines Ein-Monats-Vorrats eines nicht betäubungsmittelhaltigen Medikaments für den eigenen Gebrauch ist erlaubt — ohne Rezept und ohne Bewilligung, und unabhängig davon, ob das Medikament in der Schweiz zugelassen ist. Zuständig ist Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut.
Erlaubt ist ein Ein-Monats-Vorrat für den persönlichen Eigenbedarf. Auf diese persönliche Menge bezogen ist die Schweiz grosszügiger als die EU-Nachbarländer. Eine Sendung, die über diese Menge hinausgeht, wird beschlagnahmt und in der Regel vernichtet.
Nein. Der gewerbliche Versandhandel mit Medikamenten ist in die Schweiz im Grundsatz nicht erlaubt. Der rechtssichere Weg für den Eigenbedarf ist die persönliche Mitnahme eines Ein-Monats-Vorrats — nicht die Postbestellung. Eine Sendung über die Eigenbedarfsmenge hinaus wird beschlagnahmt und in der Regel vernichtet; es kann ein Verfahren mit Kosten ab rund 300 CHF folgen.
Benötigen Sie dringend ein Medikament, das in der Schweiz nicht zugelassen oder nicht erhältlich ist, kann eine kantonale Ausnahmebewilligung oder der Weg über eine Schweizer Apotheke bzw. Ärztin oder Arzt infrage kommen. Das ist der vorgesehene Weg für solche Fälle.
Betäubungsmittel unterliegen strengeren Regeln — in der Regel ein 30-Tage-Vorrat und nur für erkrankte Reisende. Die meisten Medikamente gegen HIV, Hepatitis C und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nicht betäubungsmittelhaltig und fallen unter die Eigenbedarfsregelung.
Nein. SunnyPharma ist eine Informationsplattform. Wir verkaufen, versenden, vermitteln oder empfehlen keine Bezugsquellen und organisieren keine Einfuhr. Wir erklären, was die Schweiz erlaubt, und verweisen für den nächsten Schritt auf careaccessproject.org.
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SunnyPharma folgt strengen Sorgfaltsregeln und stützt sich auf primäre regulatorische Quellen, einschliesslich Swissmedic und behördlicher Schweizer Vorgaben. Diese Seite wurde auf Deutsch verfasst und von unserem Medical Editor, Prof. Dr. Jürgen K. Rockstroh, auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Wir verwenden ausschliesslich glaubwürdige, überprüfbare Quellen.
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